Nutzungsordnung,  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nutzungsordnung, allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Begegnungsstätte Nettesheim – Butzheim (Begegnungsstätte)

Die Begegnungsstätte ist eine Einrichtung der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Nettesheim 1300, Sektion Nettesheim – Butzheim e.V.

Geschäftsführer: Andreas Heinrichs, an der Nachtigall , 41569 Rommerskirchen.

Das Haus steht entsprechend seiner Zweckbestimmung dem Verein und seinen Mitgliedern für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung. Darüber hinaus kann es auch für bestimmte Feiern Privatpersonen, juristischen Personen, sonstigen Vereinigungen, Vereinen und Verbänden zur Nutzung überlassen werden. Die Bruderschaft behält sich als Hausherr ausdrücklich das Recht vor bestimmte Veranstaltungen ohne Angabe von Gründen nicht zuzulassen. Hierzu zählen insbesondere Veranstaltungen bei denen mit einer erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen ist oder Veranstaltungen die nicht mit dem Leitbild der Bruderschaft zu vereinbaren sind.

Der Mieter ist verpflichtet den Mietpreis und die Kaution vor der Veranstaltung zu entrichten. Der Vertrag wird erst mit den beiden Unterschriften des Mieters auf dem Benutzungsvertrag und der Nutzungsordnung und dem Eingang des Betrages gültig. Eine Stornierung des Vertrages ist bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach wird der vereinbarte Mietpreis in voller Höhe fällig.

Der Beauftragte hat jederzeit das Recht, auch während der Veranstaltung die gemieteten Räume zu betreten und zu inspizieren. Den Anweisungen des Beauftragten (verantwortlichen Person, s.o.) ist unbedingt Folge zu leisten.

Grobe, mutwillige oder mehrfache Verstöße gegen die Benutzungsordnung können eine sofortige Beendigung Ihrer Veranstaltung zur Folge haben. Einen Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung des Mietpreises oder der entstandenen Kosten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Regressansprüche die den Mietpreis übersteigen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Mieter verpflichtet sich den Geräuschpegel seiner Veranstaltung so niedrig zu halten, damit die Anwohner nicht über Gebühr gestört werden!
In diesem Zusammenhang finden die Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW Anwendung!

Die Lärmbelästigung der Nachbarn kann durch einige wenige Verhaltensmaßregeln vermieden werden:
Reduzieren Sie die Lautstärke der Musik insbesondere ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke.
Halten Sie Fenster und Türen (auch im Sommer) ab 22.00 Uhr stets geschlossen.
Verabschieden Sie Ihre Gäste im Schützenhaus und nicht - lautstark - außerhalb des Gebäudes.
Tragen Sie dafür Sorge, dass sich Ihre Gäste außerhalb des Gebäudes ruhig verhalten.
Autotüren sollen leise geschlossen werden.
Die Außenflächen stehen bei Abendveranstaltungen aus Lärmschutzgründen nicht zur Verfügung!

Haben Sie bitte Verständnis für die Nachbarschaft, die gerade auch am Wochenende ein Recht auf ungestörte Nachruhe hat. Sie feiern hier einmal - die Nachbarschaft muss oft ungefragt und ungewollt mitfeiern!

Bei einem Einsatz der Polizei oder nachhaltigen Beschwerden der Nachbarschaft wegen Ruhestörung wird die Kaution in voller Höhe einbehalten!!!

Mit ein wenig gegenseitigem Verständnis lassen sich Probleme oft bereits im Vorfeld vermeiden.

Die Räumlichkeiten, die gesamten Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich und schonend zu behandeln. Es ist untersagt Nägel, Schrauben oder ähnliche Gegenstände in Wände,

Böden, Decken oder Balken zu schlagen oder zu Bohren. Für auftretende Schäden haftet der Mieter und hat diese dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Übergabe der Räume / des Schlüssel zu melden.

Bei Außergewöhnlicher Verschmutzung wird der doppelte Reinigungssatz in Anrechnung gebracht.

 


Bier und alkoholfreien Getränke können über den Getränke Vertrieb Eichas in Rommerskirchen
Tel: 02183-370 bezogen werden. Für Ihr leibliches Wohl sorgt gerne, Partyservice Uwe Elendt

in Nettesheim Tel: 02183-7677 oder Party-Service Weber Tel.: 02183-5388 . Sollten Sie Übernachtungsgäste haben, empfehlen wir Pension Knechtsteden. Ihr Ansprechpartner, Frau Mummert 02133-262261 hilft gerne weiter.

Der Mieter ist verpflichtet, sämtliche Abfälle incl. der WC-Abfälle ordnungsgemäß und auf seine Kosten zu entsorgen.

Für die Telefonnutzung werden 25 Cent pro Einheit berechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, die gepachteten Räume, incl. Theke u. Küche bis 15.00 Uhr des darauffolgenden Tages in einem einwandfreien und besenreinen Zustand mit Schlüsseln zu übergeben!

Die Tische und Stühle sind nach der aushängenden Ordnung aufzustellen bzw. zu stapeln.

Nach Feststellung des ordnungsgemäßen Zustandes, der von Ihnen angemieteten Räume durch den Beauftragten, und der Klärung, dass keine Beschwerden der Nachbarschaft bzw. ein Polizeieinsatz vorlagen, wird die geleistete Kaution erstattet.

Ggf. anfallende Gema-Gebühren sowie die erforderlichen Anmeldungen sind vom Mieter zu tragen bzw. vorzunehmen.

Mietpreise der Begegnungsstätte (Schützenhaus):
 

Räume

Einzelpreis
Foyer / Saal 180,- €

Foyer / Versammlungsraum

130,- €

Foyer / Saal/ Versammlungsraum

230,- €
Foyer 80,- €
Telefon je Einheit 0,25 €

Kaution ,


 

entspricht Mietpreis


 

Reinigung

bitte in bar bei der

Schlüsselübergabe !

Foyer, Saal u. Versammlungsraum 60,00 €

Foyer und Saal 50,00 €

Foyer und Versammlungsraum 40,00 €

Foyer 30,00 €

Mitglieder erhalten 20 % Rabatt


 

außer auf Reinigung und Telefon

Die ausgehändigte Benutzungsordnung wird in allen Punkten akzeptiert und beachtet.
 

Datum: .........................................
 

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Unterschrift des Mieters bzw. seines Beauftragten.